Schulvertrag

Präambel

Wir – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitung, Angestellte der Schule
sowie Eltern am Goethe-Gymnasium – betrachten unsere Schule als unsere Gemeinschaft.
Das Goethe-Gymnasium wollen wir in dieser Gemeinschaft als einen Ort gestalten, an dem sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und ihre Gäste wohl fühlen. Hier wollen wir in angenehmer und freundlicher Atmosphäre lernen und arbeiten und gehen schonend mit den Einrichtungen der Schule um.

Deshalb halten wir folgende Grundsätze ein:


1.     Umgang miteinander

1.1

Wir gehen rücksichtsvoll, hilfsbereit und freundlich miteinander um und achten dabei die unterschiedlichen Auffassungen anderer.
1.2

Wir setzen uns dafür ein, dass unser Schul- und Arbeitsalltag frei ist von körperlicher und
psychischer Gewalt, von Belästigung, Ausgrenzung und Beleidigung in jeglicher Form.
1.3 Konflikte und Meinungsverschiedenheiten wollen wir sachlich und fair lösen.
1.4 Wir halten uns an die in der Klasse und in der Schule festgelegten Regeln


2. Umgang mit allgemeinem und fremden Eigentum

2.1

Wir behandeln die Gebäude, Räume, Einrichtungen, Geräte und Bücher der Schule gut und schonend und achten auf Wohnlichkeit und Sauberkeit.
2.2

Wir achten das Eigentum anderer, indem es weder beschädigt, versteckt oder entwendet wird. Ausgeliehene Sachen geben wir verabredungsgemäß zurück.
2.3

Wir gehen sparsam mit den Ressourcen wie Wasser und Energie um und versuchen uns um-weltgerecht zu verhalten.


3.
Unterricht

3.1

Wir hindern niemanden zu lernen oder stören weder SchülerInnen noch Lehrkräfte in ihrer Tätigkeit.
3.2

Wir kommen pünktlich zum Unterricht und bringen das Lernmaterial nach Absprache zwischen LehrerInnen und SchülerInnen vollständig mit.
3.3



Wir verstehen Unterricht als einen Prozess, der nur gelingen kann, wenn sich Lehrer und Schüler aktiv und engagiert um ihn bemühen. Hierzu ist ein regelmäßiger Austausch über die gemeinsame Arbeit wünschenswert. Konstruktive Kritik kann dabei von allen Beteiligten geäußert werden.


4. Folgen bei Verstößen gegen diesen Vertrag

4.1



Bei Verstößen gegen Vereinbarungen dieses Vertrages oder gegen die Hausordnung (Pdf 31 KB), die in den Zuständigkeitsbereich der Klassenkonferenzen fallen, entscheidet die Klassenkonferenz. Auf Antrag wird ein vierköpfiges paritätisches Gremium aus SchülerInnen und LehrerInnen eingeschaltet, das für ein Jahr gewählt wird.
4.2 Betroffene haben das Recht, angehört zu werden.

Am 26. 6. 2003 in der Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums einstimmig beschlossen.