Fremdsprachenkonzept des Goethe-Gymnasiums

1. Fremdsprache: Englisch

Die erste Fremdsprache Englisch wird in der Regel seit der 3. Klasse unterrichtet und am Goethe-Gymnasium ab Klasse 5 fortgesetzt. Als Basisfach wird Englisch bis zum Abitur belegt, eine Abwahl ist nicht möglich. Einzige Ausnahme kann die Belegung und das Zustandekommen eines Basiskompetenzfaches in einer anderen modernen Fremdsprache sein, das auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird. Dies setzt eine von der Schulleitung gesetzte Mindestteilnehmerzahl voraus.


2. Fremdsprache: Französisch/Spanisch

Eine 2. Fremdsprache wird ab Klasse 6 gelernt. Die Schüler/innen haben die Möglichkeit zwischen Französisch und Spanisch zu wählen. Eine Vorwahl findet bereits bei der Anmeldung statt, um möglichst homogene Lerngruppen zu bilden. Eine spätere Umwahl ist jedoch im 2. Halbjahr der 5. Klasse möglich.

Diese 2. Fremdsprache muss mindestens bis zum Ende der 9. Klasse belegt werden, sie kann aber auch bis zum Abitur gelernt werden. Am Ende der 9. Klasse kann eine dieser Fremdsprachen abgewählt werden, wenn in der 10. Klasse eine Fremdsprache neu aufgenommen wird, die dann bis zum Abitur belegt werden muss. Die Abwahl setzt die Teilnahme an einer mündlichen Prüfung voraus, deren Ergebnis in die Zeugnisnote eingeht. Die neu aufgenommene Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet. Voraussetzung für das Zustandekommen solcher Kurse 8und damit auch für die faktische Abwahl) ist eine von der Schulleitung gesetzte Mindestteilnehmerzahl.

Nach der 10. Klasse kann die seit Klasse 6 belegte 2. Fremdsprache ersatzlos abgewählt werden.


3. Fremdsprache: Latein, Französisch/Spanisch

In der 8. Klasse haben die SchülerInnen die Möglichkeit, im dritten Wahlpflichtbereich Latein als dritte Fremdsprache aufzunehmen. Diese Fremdsprache ist mindestens 3 Jahre zu betreiben. Wer Latein als dritte Fremdsprache gewählt hat, kann ohne Aufnahme einer weiteren Fremdsprache die zweite Fremdsprache am Ende von Klasse 9 unter den selben Bedingungen wie oben abwählen.

Nach der 9. Klasse haben die SchülerInnen die Möglichkeit, eine 3. Fremdsprache auch zusätzlich zu wählen. Die 3. Fremdsprache wird bis einschließlich zur 12. Klasse 4-stündig unterrichtet und muss bis zum Abitur belegt werden.

Voraussetzung für das Zustandekommen solcher Kurse ist eine entsprechende Kursgröße und die stundenplanmäßige Realisierbarkeit.